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Vincent Dupin from ELCA Informatique
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Was am Ende bleibt

Das Dokument im Zeitalter der KI neu denken

Alle wollen wissen, ob ihre Systeme «KI-ready» sind. Bevor sich Organisationen jedoch für ein Modell entscheiden, sollten sie eine grundlegendere Frage stellen: Sind die Dokumente, auf denen alles aufbaut, überhaupt verlässlich? 

 

In dieser Expert Note, die auf einem Vortrag am SPS Executive Event – Future of the Document basiert, geht Vincent Dupin, Head of Business Line IIM/ECM Solutions bei ELCA, mehreren Fragen nach: Was ist ein Dokument eigentlich? Weshalb ist es nicht dasselbe wie eine Kommunikation? Und warum macht KI Quelldokumente nicht weniger, sondern umso wichtiger? Von der Governance von Dokumentvorlagen über die Langzeitarchivierung bis zu institutionellen Registern und verifizierbaren Nachweisen zeigt er auf, was insbesondere Banken und Versicherungen schon heute angehen müssen.
 

Einleitung

In vielen Organisationen spielt sich heute dieselbe Szene ab. Der CEO bittet den CIO, mithilfe künstlicher Intelligenz Prozesse zu optimieren, insbesondere die Kundenkommunikation. Der CIO stellt sich derweil im Stillen eine andere Frage: Ist mein System überhaupt bereit dafür?

 

Diese Frage entscheidet sich nicht bei der Wahl des KI-Modells. Eine KI, die eine Kundenkommunikation erstellt oder erklärt, stützt sich in Wirklichkeit auf Dokumente: Richtlinien, Vorschriften, Vorlagen, Dossiers. Sind diese Dokumente nicht solide, verstärkt die KI ihre Mängel, und zwar schneller und in weit grösserem Ausmass, als es ein Mensch je könnte. Bevor man also beurteilen kann, ob ein System «KI-ready» ist, muss man wissen, was darunter konkret solide sein muss.

 

Zunächst möchte ich jedoch zeigen, wie KI die Kundenbeziehung bereits heute verändert.
 

KI verändert die Kundenbeziehung

Derzeit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Die erste wird von der KI angetrieben. Die zweite hat lange vor ihr begonnen.

 

Zur ersten: KI kann heute Dokumente lesen und analysieren, die sehr oft gar nie gelesen wurden. Denken Sie an eine Versicherungspolice: vierzig Seiten, juristische Formulierungen, eine Klausel verweist auf die nächste. Wir haben sie unterschrieben. Seien wir ehrlich: Gelesen haben wir sie nicht.

 

Hier bringt KI echten Fortschritt. Wir können eine Frage stellen und erhalten eine Antwort, die direkt aus diesem Dokument stammt. Bin ich in genau diesem Fall versichert? Wir können die Police sogar mit jener eines Mitbewerbers vergleichen, und zwar nicht nur beim Preis. Zum ersten Mal kann die Kundschaft die Kontrolle zurückgewinnen. Doch beachten Sie, was im selben Moment geschieht: Das Dokument wird endlich genutzt, und niemand prüft es. Das wirft Fragen auf: Können wir sicher sein, dass diese Dokumente verlässlich sind? Und wer steht für sie ein?

 

Zur zweiten: Der Kommunikationskanal zur Kundschaft hat sich in drei Schritten verändert.

 

Im Papierzeitalter wurde ein Dokument gedruckt und per Post verschickt. Ein Detail ist dabei wichtig: Beide Parteien bewahrten ein Exemplar auf, die Kundin oder der Kunde ebenso wie das Unternehmen. Jede Seite hielt ihren eigenen Beweis physisch in den Händen.

 

Dann kam die digitale Transformation. Neue Kanäle entstanden: eine Mobile App, ein Kundenportal, E-Mail. Informationen werden heute live in der App angezeigt, und das ist die sichtbarste Veränderung. Doch Vorsicht: Das Dokument ist nach wie vor der Beweis. Diese Rolle hat es nicht verloren. Es wird von der ausstellenden Stelle archiviert, und die Kundschaft kann es weiterhin herunterladen. Der Unterschied ist bloss, dass das kaum noch jemand tut.

 

Der dritte Schritt findet gerade statt. Wir navigieren nicht mehr durch Menüs und füllen keine Formulare mehr aus. Wir sprechen direkt mit einer KI: «Ich möchte einen Schaden melden», «Zeig mir, wie sich meine Anlagen letzten Monat entwickelt haben», «Kannst du die letzte Rechnung prüfen?»

 

Das Dokument ist nach wie vor der Beweis. Wir haben nur aufgehört, es entgegenzunehmen und es zu lesen. Behalten Sie das im Hinterkopf: Wir werden später sehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzt, bis zu dem Punkt, an dem das Dokument selbst verschwindet.

 

Das führt zu einer Frage, die fast zu simpel klingt, um sie überhaupt zu stellen.

Was ist ein Dokument?
 

Dokument und Kommunikation: eine Unterscheidung, die wir kaum noch wagen

«Dokument» stammt vom lateinischen documentum, abgeleitet von docere, «lehren». Ursprünglich war ein Dokument eine Lehre, ein Beleg, der unterrichten sollte. Beweis und Belehrung waren ein und dasselbe Wort. Ein Dokument war nie bloss ein Informationsträger, sondern hatte stets eine Beweisfunktion.

Eine operativere Definition lautet: Ein Dokument ist etwas bewusst Festgehaltenes, auf das sich später jemand verlassen kann, der bei seiner Entstehung nicht dabei war, ohne dass der Verfasser danebensteht und es erklärt.

 

Drei Elemente sind dabei entscheidend:

  • Fixierung: Der Inhalt bleibt derselbe, wenn man darauf zurückkommt. 
  • Referenzierbarkeit: Man kann später genau dasselbe wieder abrufen. 
  • Aufgeschobene Verlässlichkeit: Das Dokument überbrückt einen zeitlichen oder vertrauensbezogenen Abstand zwischen dem Moment, in dem etwas entschieden wurde, und dem Moment, in dem jemand es braucht.

 

Ich füge ein viertes Kriterium hinzu, das heute das wichtigste ist: verantwortete Urheberschaft. Ein Dokument verdient sich das Recht, dass man sich später darauf verlässt, nur dann, wenn jemand für seine Richtigkeit einsteht, sei es eine Person oder ein gesteuerter Prozess. Das heisst nicht, dass ein Mensch jedes Exemplar gegenlesen muss. Wenn eine Bank eine Million identischer Kontoauszüge verschickt, kommt es darauf an, dass die Vorlage, mit der sie erzeugt wurden, validiert ist und dass jemand dauerhaft dafür verantwortlich bleibt. Diese Urheberschaft wird nicht ein für alle Mal erworben. Eine Vorlage, die vor fünf Jahren validiert und seither nie überprüft wurde, ist stillschweigend nicht mehr «verantwortet», auch wenn jedes damit erzeugte Dokument gleich aussieht.

 

Diese Definition knüpft an die Norm ISO 15489 zum Records Management an, ohne den Anspruch, sie neu zu erfinden.

 

Der Kern: Ein Dokument ist etwas, das fixiert und auffindbar bleibt und hinter dem eine verantwortliche Urheberschaft steht.

 

Diese Definition erzwingt eine Unterscheidung, die viel zu selten klar getroffen wird: Ein Dokument ist keine Kommunikation. Eine Kommunikation, etwa eine Chatnachricht, eine Benachrichtigung oder eine Erinnerung, ist auf das genaue Gegenteil ausgelegt. Sie ist zeitnah, auf den Moment zugeschnitten und ihrem Wesen nach kurzlebig. Ihre Aufgabe ist erfüllt, sobald sie gelesen wird. Die Aufgabe eines Dokuments beginnt dagegen oft erst dann, wenn es niemand mehr liest.

Ein Dokument wird fast immer über eine Kommunikation zugestellt: Der Vertrag kommt per E-Mail, der Kontoauszug per Benachrichtigung. Die Kommunikation ist das Transportmittel, das Dokument die Fracht. Doch für beide gelten nicht dieselben Regeln. Hier liegt meines Erachtens die konkreteste Konsequenz dieser Unterscheidung: Dokumente und Kommunikationen sollten nicht mit denselben Lösungen und nicht von denselben Teams verwaltet werden. Es handelt sich um zwei Disziplinen mit entgegengesetzten Erfolgskriterien. Wer sie vermischt, wendet unbewusst den Massstab der einen auf die andere an.

 

Um die erste dieser beiden Kategorien geht es mir hier: um Dokumente, um Beweise, um das, was einer späteren Prüfung standhalten muss.

Die Kette der Prüfinstanzen: Wem muss ein Dokument standhalten?

Wenn ein Dokument existiert, um später herangezogen zu werden, stellt sich die Frage: von wem? Darauf gibt es nicht eine Antwort, sondern eine Kette. Eine Aufsichtsbehörde setzt die Regel; in der Schweiz verlangt die FINMA die Nachvollziehbarkeit von Bankdokumenten. Manchmal ergibt sich die Regel direkt aus dem Gesetz, etwa aus den Verjährungsfristen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). So oder so schaut sich auf dieser Ebene niemand ein einzelnes Dokument an. Eine Prüfgesellschaft kontrolliert periodisch und stichprobenweise, ob der Prozess eingehalten wurde. Und in seltenen Fällen untersucht ein Gericht, ob der Inhalt tatsächlich beweist, was jemand behauptet.

 

Welche Sorgfalt ein Dokument tatsächlich erfordert, bemisst sich an der strengsten Instanz, mit der es konfrontiert werden könnte, und nicht an der wahrscheinlichsten. Ein gewöhnlicher Kontoauszug, den kaum jemand liest, muss dennoch vor einem Gericht bestehen, das er vielleicht in einem von zehn Millionen Fällen zu sehen bekommt. Das ist der Kern: Bei der Erstellung eines Dokuments darf man sich nie an der wahrscheinlichsten Leserschaft orientieren, sondern an seinem eigentlichen Zweck, nämlich im Ernstfall vor Gericht als Beweis dienen zu können.

KI verändert die Spielregeln, aber anders, als man denkt

Kommen wir zum Ausgangspunkt zurück: Niemand liest das Dokument mehr. Man könnte daraus schliessen, dass es weniger wichtig ist als früher. Das Gegenteil trifft zu.

 

Halten wir genau fest, was KI tut und was nicht. Sie liest das Dokument und gibt dessen Inhalt wieder, aber sie überprüft es nicht. Sie vertraut ihm.

 

Die Antwort einer KI ist zudem kein Dokument, sondern eine Kommunikation: im Moment erzeugt, ihrem Wesen nach kurzlebig, und genau dort gehört sie auch hin. Daraus folgt eine Anforderung, keine Option: Eine generative KI darf nichts erfinden. Sie muss sich auf überprüfbare Quellen stützen, konkret auf Dokumente, die fixiert und referenzierbar sind und hinter denen eine verantwortliche Urheberschaft steht.

 

Eine unterschätzte Folge davon: Die Qualität der Quelldokumente wird noch kritischer, und ihre Lesbarkeit für KI wird zu einer eigenständigen Anforderung. Der menschliche Leser, dem früher eine Ungereimtheit aufgefallen wäre, ist aus dem Ablauf verschwunden. Der Fehler verbreitet sich nun unbemerkt an Tausende von Kundinnen und Kunden, jedes Mal mit derselben Selbstsicherheit.

 

Damit sind wir wieder bei der Urheberschaft. Bei Dokumenten, die mit Lösungen für Customer Communications Management (CCM) erzeugt werden, ist die saubere Verwaltung der zugrunde liegenden Vorlagen entscheidend: wer sie überprüft, wie oft und wer langfristig für ihre Richtigkeit verantwortlich bleibt. Hier entsteht eine neue Disziplin an der Schnittstelle von Dokumenten-Governance und KI-Architektur. Ein Quelldokument braucht eine klar benannte verantwortliche Person und eine explizite Versionierung. Andernfalls zitiert eine KI womöglich weiterhin eine Version, die im System längst korrigiert wurde. Das bleibt unbemerkt bis zu dem Tag, an dem jemand gegenüber einer Aufsichtsbehörde genau darlegen muss, welche Version welche Antwort hervorgebracht hat.

Was das konkret erfordert

Ich schlage sechs Handlungsfelder vor. Sie sind nicht nach Einfachheit geordnet, sondern nach aktuellem Risiko und gegenseitigen Abhängigkeiten.

  1. Zugriffs-Governance

    Dokumente zu klassifizieren und festzulegen, wer darauf zugreifen darf, ist nicht erst mit KI zum Thema geworden. KI deckt bestehende Lücken jedoch schonungslos auf: Sie kann in Sekundenbruchteilen ein Dokument finden und zitieren, das die anfragende Person nie hätte sehen dürfen.

  2. Governance der Dokumentvorlagen

    Eine validierte Vorlage, die nie wieder überprüft wird, verliert stillschweigend ihre Urheberschaft. Konkret heisst das: pro Vorlage eine verantwortliche Person benennen, einen Überprüfungszyklus festlegen und eine explizite Versionierung führen.

  3. Rechtliche Urheberschaft

    Eine qualifizierte elektronische Signatur identifiziert eine Person. Ein geregeltes elektronisches Siegel identifiziert eine Organisation, und zwar für Dokumente, die in grossen Mengen erzeugt werden. Die Unterscheidung ist rechtlich längst verankert, doch nur wenige Organisationen nutzen sie als bewusste Gestaltungsentscheidung.

  4. Aufbereitung und Format

    Eine KI zerlegt ein Dokument in Fragmente, um es zu durchsuchen. Informationen, die über viele Seiten verteilt sind, werden deshalb womöglich nie zusammen gefunden. Das Format muss die Fixierung über die Zeit gewährleisten, und dafür gibt es PDF/A. Doch selbst in dieser normierten Form lässt sich ein PDF ohne Tags maschinell kaum zuverlässig abfragen. Üblicherweise wird die Struktur nachträglich rekonstruiert. Alternativ kann von Anfang an parallel zum Dokument ein strukturiertes Derivat erzeugt werden, sofern die Rückverfolgbarkeit zum massgebenden Dokument klar gewährleistet bleibt.

  5. Barrierefreiheit

    Der Standard PDF/UA verlangt strukturierte, getaggte Inhalte für assistive Technologien. Genau dieses Tagging kommt weitgehend auch einer KI zugute, die ein Dokument zuverlässig lesen muss.

  6. Aufbewahrung

    Ein Beweisdokument muss oft während einer genau festgelegten gesetzlichen Frist verwendbar bleiben. Ein elektronisches Archivsystem nach ISO 14641 allein genügt dafür nicht: Vor Gericht bestehen muss der gesamte vorgelagerte Dokumentenprozess, nicht nur das Endarchiv. Auch Signaturen und Siegel laufen ab. Die Langzeitvalidierung sorgt dafür, dass die Urheberschaft eines Dokuments über sein ursprüngliches Zertifikat hinaus erhalten bleibt.

  7. Übergreifend

    Ein letzter Punkt betrifft alle sechs Felder: Sie skalieren nicht gleich. Ein einzelner Vertrag verträgt eine manuelle Prüfung, ein millionenfach erzeugter Kontoauszug hingegen nicht. Dort muss die Sorgfalt in den Prozess selbst eingebaut sein.

Wenn der Beweis kein Dokument mehr braucht: der Aufstieg institutioneller Register

Die Dematerialisierung geht manchmal weiter als ein blosser Wechsel des Trägermediums. Ein Dokument ist gar nicht mehr nötig, sobald ein institutionelles Register an seiner Stelle massgebend ist. Nehmen wir das Grundeigentum in der Schweiz: Sie besitzen ein Haus nicht, weil Sie eine Urkunde in Händen halten, sondern weil Ihr Name im Grundbuch steht. Verlieren Sie die Urkunde, ändert sich nichts; Ihr Eigentum bleibt unberührt. Dieselbe Logik gilt für Aktien. Wenn Sie heute Aktien besitzen, haben Sie dafür wahrscheinlich kein Papierzertifikat. Ihr Eigentum ist im Register der Verwahrungsstelle erfasst, und dieses Register zählt, nicht ein Stück Papier, das Sie erst aus einer Schublade hervorkramen müssten.

 

Die Schweizer Autobahnvignette ist ein noch radikaleres Beispiel. Mit der E-Vignette gibt es den physischen Kleber nicht mehr. Der Zahlungsnachweis existiert nur noch in einem nationalen Register und wird automatisch überprüft. Die Bestätigungs-E-Mail, die man erhält, ist bloss eine Kommunikation, kein Dokument.

 

Allerdings eignet sich nicht jede Art von Beweis für ein zentrales Register. Ein solches aufzubauen, setzt eine einzige Autorität voraus, und diese Rolle ist weitgehend öffentlichen Verwaltungen vorbehalten. Für ein privates Unternehmen oder bei Sachverhalten über mehrere Rechtsordnungen hinweg ist das oft schwierig, kostspielig und manchmal unmöglich. Genau hier wird eine neue Art von Dokument wirklich interessant.

Verifizierbare Nachweise: eine neue Art von Dokument

Es gibt eine Art von Dokument, das den Beweis seiner Echtheit in sich selbst trägt und nicht auf ein zentrales Register angewiesen ist. Es stützt sich lediglich auf eine schlanke Vertrauensinfrastruktur, die bestätigt, wer zur Ausstellung oder Überprüfung berechtigt ist, ohne je den Inhalt zu kennen. Man spricht von einem verifizierbaren Nachweis (Verifiable Credential). Die Schweizer E-ID, die ausschliesslich vom Bund ausgestellt wird, ist das sichtbarste Beispiel dafür.

 

Der Bund betreibt diese Infrastruktur und bietet mit swiyu eine Standard-Wallet an. Doch auch Unternehmen können auf derselben Infrastruktur eigene Nachweise ausstellen und eine eigene Wallet anbieten. Zwei mögliche, noch nicht umgesetzte Anwendungsfälle veranschaulichen dies für die Schweiz. Im Bankbereich könnte ein KYC-Nachweis, den ein Institut bereits geprüft hat, anderswo wiederverwendet werden, ohne dass alles von vorne beginnt. Im Versicherungsbereich geht es um die Bestätigung der Privathaftpflichtversicherung, die Mieterinnen und Mieter heute separat für die Vermieterschaft beschaffen müssen. In diesem Fall ermöglicht kein Register eine direkte Überprüfung, und ein verifizierbarer Nachweis könnte diese Lücke schliessen.

 

Ein verifizierbarer Nachweis erfüllt unsere vier Kriterien, in gewissem Sinne sogar besser als die meisten heutigen Dokumente: 

  • Seine Urheberschaft ist strukturell erzwungen, nicht bloss behauptet. 
  • Im Vergleich zu einem gewöhnlichen PDF bietet er echte Aktualität (überprüfbar im Moment der Vorweisung)
  • Selektive Offenlegung (eine Tatsache belegen, ohne den Rest preiszugeben)
  • Einfache Überprüfung und native Maschinenlesbarkeit.

 

Das alles macht das PDF nicht über Nacht obsolet. Es öffnet aber den Weg zu einem Dokument, das von Grund auf für eine Welt konzipiert ist, in der immer häufiger kein Mensch mehr der Leser ist.

Fazit

Der CEO hat recht, KI zu fordern. Der CIO hat recht, sich Sorgen zu machen. Doch die eigentliche Kluft zwischen den beiden hat nichts mit den Fähigkeiten der KI zu tun.

 

Es kommt auf Folgendes an. Dokumente und Kommunikationen sind nicht dieselbe Disziplin. Ein Dokument muss auf die strengste mögliche Prüfinstanz hin ausgelegt sein. KI ersetzt Quelldokumente nicht, sondern macht sie noch kritischer. Und allgemeiner betrachtet löst sich der Beweis selbst manchmal vom Dokument und wandert in institutionelle Register. Der verifizierbare Nachweis antwortet auf diese Entwicklung auf eigene Weise: Er bleibt ein Dokument, trägt aber den Beweis seiner Echtheit in sich selbst.

 

Die Frage des CIO entscheidet sich nicht bei der Wahl des KI-Modells, sondern eine Ebene darunter, bei den Dokumenten selbst. In der Schweiz haben nur wenige Branchen dabei so viel zu gewinnen oder zu verlieren wie Banken und Versicherungen. In beiden ist das Dokument schon immer die Grundlage des Vertrauens gewesen, lange bevor KI ins Spiel kam.

 

Deshalb schliesse ich mit einer Frage statt mit einem Fazit: Bevor Sie fragen, was KI für Sie schreiben kann, wissen Sie heute, hinter welchen Ihrer Dokumente noch jemand steht und welche diesen Rückhalt still und leise verloren haben?